Ambulante Sozialpsychiatrie

§ 54 SGB XII

Die ambulante Sozialpsychiatrie (Eingliederungshilfe) ist ein Angebot für Menschen, die wegen ihrer psychischen Erkrankung Hilfe bei der alltäglichen Lebensbewältigung brauchen. Ziel ist es, am sozialen Leben teilzuhaben, die eigenen Fähigkeiten nutzen zu können und den Alltag eigenverantwortlich zu gestalten.

Die individuellen Bedürfnisse stehen dabei immer im Vordergrund. Hilfestellungen können etwa in folgenden Bereichen liegen:

  • Unterstützung bei der Suche nach Ärzten oder Therapien
  • Beratung in Krisensituationen
  • Hilfe bei finanziellen Angelegenheiten, z.B. Vermittlung von Schuldnerberatung
  • Unterstützung bei Behördenanliegen
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche
  • Hilfe bei der Suche nach einer Arbeit oder sinnvollen Beschäftigung
  • Orientierung im privaten oder öffentlichen sozialen Umfeld