Behandlungspflege

§ 37 SGB V

Zur Behandlungspflege gehören alle medizinischen Maßnahmen (z.B. Medikamentengabe), die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege durch einen Arzt verordnet werden können und dann von Pflegefachkräften durchgeführt werden können. Dazu gehören:

  • Medikamentengabe
  • Blutdruckmessen
  • Blutzuckermessen
  • Injektionen
  • Verbandswechsel und Wundversorgung (in Zusammenarbeit mit dem Wundmanagement und unserem Wundexperten)
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen