Betreuungsleistungen

§ 45 SGB XI

Darunter versteht man alle nichtmedizinischen Angebote, die sowohl den pflegebedürftigen Menschen als auch seine Angehörigen entlasten. Dazu zählen etwa:

  • Spaziergänge oder Ausflüge
  • Bewegungsübungen und Tanzen
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Leichte Gartenarbeit
  • Basteln und Malen
  • Erinnerungsalben anfertigen oder Fotoalben anschauen
  • Musizieren, Musik hören, singen
  • Kochen und backen