Beratungseinsatz

§ 37.3 SGB XI

Für Menschen die zu Hause gepflegt werden und ausschließlich Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung, in regelmäßigen Abständen Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. In dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation ganz allgemein durch eine Pflegefachkraft eingeschätzt. Der pflegebedürftige Mensch und seine Pflegeperson sollen nach Möglichkeit Tipps und Hinweise erhalten, um sich im Pflegealltag sicherer zu fühlen. Folgende Themen können Inhalt des Beratungseinsatzes sein:

  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
  • Bedarfsklärung von Hilfsmitteln
  • Tipps für typische Situationen im Pflegealltag
  • Hebe- und Lagerungstechniken
  • Hinweise auf Pflegekurse
  • Hinweise auf entlastende Angebote
Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse. Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, gerne erinnern wir Sie auch an den Folgetermin