Hilfe zur Weiterführung des Haushalts §70 SGB XII

Wenn Sie aufgrund Ihrer psychischen Erkrankung nicht oder nur unzureichend in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, unterstützen wir Sie als Vertragspartner der Grundsicherungs- und Sozialämter (Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nach §70 SGB XII).

Die Haushaltshilfe unterstützt alle Tätigkeiten zur Bewerkstelligung der alltäglichen häuslichen Tätigkeiten:

  • Wohnungsreinigung
  • Waschen und Bügeln
  • Postbearbeitung
  • Essenszubereitung
  • Blumen gießen
  • Haustiere versorgen
  • Aufräumen und Müllentsorgung