Wenn Sie aufgrund Ihrer psychischen Erkrankung nicht oder nur unzureichend in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen, unterstützen wir Sie als Vertragspartner der Grundsicherungs- und Sozialämter (Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes nach §70 SGB XII).
Die Haushaltshilfe unterstützt alle Tätigkeiten zur Bewerkstelligung der alltäglichen häuslichen Tätigkeiten: