Behandlungspflege
§ 37 SGB V
Zur Behandlungspflege gehören alle medizinischen Maßnahmen (z.B. Medikamentengabe), die im Rahmen der häuslichen Krankenpflege durch einen Arzt verordnet werden können und dann von Pflegefachkräften durchgeführt werden können. Dazu gehören:
- Medikamentengabe
- Blutdruckmessen
- Blutzuckermessen
- Injektionen
- Verbandswechsel und Wundversorgung (in Zusammenarbeit mit dem Wundmanagement und unserem Wundexperten)
- Anlegen von Kompressionsverbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen