Betreuungsleistungen
§ 45 SGB XI
Darunter versteht man alle nichtmedizinischen Angebote, die sowohl den pflegebedürftigen Menschen als auch seine Angehörigen entlasten. Dazu zählen etwa:
- Spaziergänge oder Ausflüge
- Bewegungsübungen und Tanzen
- Handwerkliche Tätigkeiten
- Leichte Gartenarbeit
- Basteln und Malen
- Erinnerungsalben anfertigen oder Fotoalben anschauen
- Musizieren, Musik hören, singen
- Kochen und backen